Ablauf und Kosten

Diplom-Psychologe Tobias Eisenmann
Nach der ersten Kontaktaufnahme schließt sich die Probatorik an. In bis zu fünf Sitzungen lernen sich Psychotherapeut und Patient kennen, kreisen die Problematik ein und einigen sich auf mögliche Ziele der Behandlung. Begleitend findet eine Diagnostik (z.B. durch Frage- und Anamnesebögen) statt. Diese ist einerseits notwendig für die Genehmigung und Abrechnung der Therapie, zum anderen soll so die Problematik fassbarer gemacht werden. Die Diagnosestellung ist dabei immer an entsprechende Behandlungsmöglichkeiten gekoppelt. Beides, Diagnose und Behandlung, wird mit dem Patienten besprochen. Nach gemeinsamer Festlegung erfolgt die Beantragung. Diese ist je nach Privater Krankenversicherung sehr unterschiedlich und reicht von einer formlosen schriftlichen Mitteilung bis zu einem ausführlichen (anonymisierten) Bericht an einen Gutachter der Versicherung. Nähere Angaben entnehmen sie ihren Vertragsdokumenten oder holen diese bei der Versicherung ein.
Der eigentliche therapeutische Prozess beginnt spätestens nach zugesagter Kostenübernahme als Kurzzeit- oder Langzeittherapie. Die Entscheidung hängt von unterschiedlichen Faktoren wie der Diagnose, der Dauer und Schwere der Symptomatik und von förderlichen oder hinderlichen Persönlichkeitseigenschaften ab. Die Therapie kann je nach Entwicklungsstand vorzeitig, das heißt vor dem Aufbrauchen des bewilligten Stundenkontingents beendet oder bis zur Höchstgrenze von 80 Sitzungen verlängert werden.
Wichtig dabei ist, dass der Therapieprozess immer wieder beobachtet und entsprechend angepasst wird. 
 
Eine Sitzung dauert 50 Minuten und kann bei Notwendigkeit und Absprache verlängert werden. 
 
Zu jeder Zeit gilt die Schweigepflicht. Diese kann unter bestimmten Umständen und nach vorheriger Absprache z.B. Mitbehandlern gegenüber aufgehoben werden.

Gesetzlich versichert

(bis zu 3 Sprechstunden möglich)
Patientinnen und Patienten haben einen Anspruch auf eine psychotherapeutische Sprechstunde als zeitnahen niedrigschwelligen Zugang zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung. Die Sprechstunde dient der Abklärung, ob ein Verdacht auf eine krankheitswertige Störung vorliegt und weitere fachspezifische Hilfen im System der Gesetzlichen Krankenversicherung notwendig sind. Vor einer Behandlung haben Patientinnen und Patienten eine psychotherapeutische Sprechstunde in Anspruch zu nehmen.
(mind. 2, bis zu 4 Sitzungen möglich)
Probatorische Sitzungen sind Gespräche, die zur weiteren diagnostischen Klärung des Krankheitsbildes, zur weiteren Indikationsstellung und zur Feststellung der Eignung der Patientin oder des Patienten für ein bestimmtes Psychotherapieverfahren sowie für die Anwendungsformen (…) dienen. Dabei sind auch weitere differenzialdiagnostische Abgrenzungen des Krankheitsbildes und eine Einschätzung der Prognose vorzunehmen. In den probatorischen Sitzungen erfolgt auch eine Klärung der Motivation, der Kooperations- und Beziehungsfähigkeit der Patientin oder des Patienten. Darüber hinaus dienen sie einer Abschätzung der persönlichen Passung, d. h. einer tragfähigen Arbeitsbeziehung von Patientin oder Patient und Therapeutin oder Therapeut. Entscheidungen zu weiteren Behandlungen sollten nach entsprechender Information der Patientin oder des Patienten mit diesem gemeinsam getroffen werden. Probatorische Sitzungen dienen der Einleitung einer ambulanten Psychotherapie. Sie sind keine Richtlinientherapie und werden nicht auf die Therapiekontingente angerechnet. Vor einer Richtlinientherapie finden mindestens zwei und bis zu vier probatorische Sitzungen statt.
(bis zu 12 Sitzungen möglich)
Die Akutbehandlung ist eine zeitnahe psychotherapeutische Intervention im Anschluss an die Sprechstunde zur Vermeidung von Fixierungen und Chronifizierung psychischer Symptomatik. Sie hat zum Ziel, Patientinnen oder Patienten von akuter Symptomatik mit ambulanten psychotherapeutischen Mitteln zu entlasten. Die psychotherapeutische Akutbehandlung ist auf eine kurzfristige Verbesserung der Symptomatik der Patientin oder des Patienten ausgerichtet. Sie strebt dabei keine umfassende Bearbeitung der zugrundeliegenden ätiopathogenetischen Einflussfaktoren der psychischen Erkrankung an, sondern dient der Besserung akuter psychischer Krisen- und Ausnahmezustände. Die Patientinnen oder Patienten, für die die Akutbehandlung nicht ausreicht, sollen so stabilisiert werden, dass sie auf eine Behandlung vorbereitet sind oder dass ihnen andere ambulante (…), teilstationäre oder stationäre Maßnahmen empfohlen werden können.
(jeweils 12 Sitzungen)
Anwendung und Umsetzung psychotherapeutischer Interventionen.
(insgesamt 60 Sitzungen, bei Indikation Verlängerung auf 80 Sitzungen möglich)
Anwendung und Umsetzung psychotherapeutischer Interventionen.
Erstgespräch und  Psychotherapeutische Sprechstunde(n)
Gegenseitiges Kennenlernen, Erhebung der aktuellen Belastung, Aufklärung über Methoden und den Ablauf der Psychotherapie (1 bis 3 Termine möglich)
Probatorik
Weitere, sich anschließende Termine, in denen die Problematik genauer erfasst und mithilfe von Fragebögen und Tests eingegrenzt wird. Bei Indikation wird die Therapie bei der Krankenkasse beantragt (2 bis 4 Termine möglich)
Psychotherapie
Nach Genehmigung der Therapie durch die Krankenkasse beginnt der eigentliche Therapieprozess. Bei einer Kurzzeittherapie umfasst die Therapie bis zu 24 Sitzungen, eine Langzeittherapie dauert bis zu 60 Sitzungen. Die Dauer der Therapie ist an unterschiedliche Aspekte geknüpft und kann nicht exakt vorhergesagt werden. Das bewilligte Therapiekontingent gibt jeweils den maximalen Rahmen vor und muss nicht ausgeschöpft werden. Die Therapie findet überwiegend in Einzelgesprächen statt, Bezugspersonen können bei Bedarf hinzugezogen werden. Eine Sitzung dauert insgesamt 50 Minuten, spezielle Interventionen können auch länger dauern (z.B. Expositionsübungen).
Rezidivprophylaxe
Psychotherapie gilt als nachhaltige Behandlung, weshalb eine Rückfallprophylaxe integraler Bestandteil des Therapieprozesses ist. Zur Sicherung des Behandlungserfolgs finden die Sitzungen anfangs höherfrequent (meist wöchentlich), später niederfrequent (z.B. alle 2 – 4 Wochen) statt. Auch nach der Behandlung sind Sitzungen zur Erhaltungstherapie möglich.

Fahrplan

(bis zu 3 Sprechstunden möglich)
Patientinnen und Patienten haben einen Anspruch auf eine psychotherapeutische Sprechstunde als zeitnahen niedrigschwelligen Zugang zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung. Die Sprechstunde dient der Abklärung, ob ein Verdacht auf eine krankheitswertige Störung vorliegt und weitere fachspezifische Hilfen im System der Gesetzlichen Krankenversicherung notwendig sind. Vor einer Behandlung haben Patientinnen und Patienten eine psychotherapeutische Sprechstunde in Anspruch zu nehmen.
(mind. 2, bis zu 4 Sitzungen möglich)
Probatorische Sitzungen sind Gespräche, die zur weiteren diagnostischen Klärung des Krankheitsbildes, zur weiteren Indikationsstellung und zur Feststellung der Eignung der Patientin oder des Patienten für ein bestimmtes Psychotherapieverfahren sowie für die Anwendungsformen (…) dienen. Dabei sind auch weitere differenzialdiagnostische Abgrenzungen des Krankheitsbildes und eine Einschätzung der Prognose vorzunehmen. In den probatorischen Sitzungen erfolgt auch eine Klärung der Motivation, der Kooperations- und Beziehungsfähigkeit der Patientin oder des Patienten. Darüber hinaus dienen sie einer Abschätzung der persönlichen Passung, d. h. einer tragfähigen Arbeitsbeziehung von Patientin oder Patient und Therapeutin oder Therapeut. Entscheidungen zu weiteren Behandlungen sollten nach entsprechender Information der Patientin oder des Patienten mit diesem gemeinsam getroffen werden. Probatorische Sitzungen dienen der Einleitung einer ambulanten Psychotherapie. Sie sind keine Richtlinientherapie und werden nicht auf die Therapiekontingente angerechnet. Vor einer Richtlinientherapie finden mindestens zwei und bis zu vier probatorische Sitzungen statt.
(bis zu 12 Sitzungen möglich)
Die Akutbehandlung ist eine zeitnahe psychotherapeutische Intervention im Anschluss an die Sprechstunde zur Vermeidung von Fixierungen und Chronifizierung psychischer Symptomatik. Sie hat zum Ziel, Patientinnen oder Patienten von akuter Symptomatik mit ambulanten psychotherapeutischen Mitteln zu entlasten. Die psychotherapeutische Akutbehandlung ist auf eine kurzfristige Verbesserung der Symptomatik der Patientin oder des Patienten ausgerichtet. Sie strebt dabei keine umfassende Bearbeitung der zugrundeliegenden ätiopathogenetischen Einflussfaktoren der psychischen Erkrankung an, sondern dient der Besserung akuter psychischer Krisen- und Ausnahmezustände. Die Patientinnen oder Patienten, für die die Akutbehandlung nicht ausreicht, sollen so stabilisiert werden, dass sie auf eine Behandlung vorbereitet sind oder dass ihnen andere ambulante (…), teilstationäre oder stationäre Maßnahmen empfohlen werden können.
(jeweils 12 Sitzungen)
Anwendung und Umsetzung psychotherapeutischer Interventionen
(insgesamt 60 Sitzungen, bei Indikation Verlängerung auf 80 Sitzungen möglich)
Anwendung und Umsetzung psychotherapeutischer Interventionen

Privat versichert

Innerhalb der Privaten Krankenversicherung sind die Leistungen uneinheitlich geregelt. Wenn Sie privat versichert sind, müssen Sie im Vorfeld prüfen, was in Ihrem Vertrag steht.

Sämtliche Gebühren orientieren sich an der Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten (GOÄ / GOP) und werden mit Ihnen direkt abgerechnet.

Als approbierter Psychologischer Psychotherapeut mit Fachkundenachweis in Verhaltenstherapie und einem Arztregistereintrag verfüge ich über die Abrechnungsgenehmigung für Private Krankenversicherungen und die Beihilfe.  Auch für Angehörige der Bundeswehr und der Polizei ist eine Kostenübernahme möglich. Für Selbstzahler besteht die Möglichkeit, die Kosten für die Therapie selbst zu tragen. 

kosten

Die Kosten für das Erstgespräch und die sich daran anschließenden Probesitzungen (als Probatorik bezeichnet) werden in der Regel von den meisten Privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe ohne gesonderten Antrag übernommen. Die weiteren Sitzungen müssen meist beantragt werden. Da sich die Bedingungen für eine Kostenübernahme je nach Versicherung und Tarif zum Teil erheblich unterscheiden, ist es unerlässlich, sich darüber im Vorfeld zu informieren. 

Die Kosten für die einzelnen Sitzungen werden Ihnen von mir in Rechnung gestellt. Sie sind als Privatversicherte(r) direkter Rechnungsnehmer. Die Rechnung können Sie dann bei Ihrer Versicherung einreichen. Die Höhe der Kosten ist gesetzlich festgelegt und richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Gemäß der Gebührenordnung rechne ich derzeit nach dem 2,8-fachen Satz ab, entsprechend 122,49€ für eine 50minütige psychotherapeutische Sitzung. Eine Steigerung bis zum 3,5fachen Satz ist bei entsprechender Begründung (z.B. Komplexität der Symptomatik oder erhöhter Zeitaufwand) bzw. nach vorheriger Absprache möglich. Als Standard übernehmen Beihilfe und private Versicherungen meist nur den 2,3fachen Satz. Weitere Ziffern, z.B. für die testpsychologische Diagnostik, eine biographische Anamnese und den Bericht zur Einleitung einer Therapie werden Ihnen ebenfalls gem. GOP direkt in Rechnung gestellt. Dies wird ebenfalls von den meisten Kostenträgern erstattet. 

In eigener Sache: im Gegensatz zu den sonstigen, inflationsbedingten Preissteigerungen stagniert die private Gebührenordnung bereits seit den 1990er Jahren. Eine Abrechnung nach dem Standardsatz ist damit weder wirtschaftlich, noch berufspolitisch geboten. 

Unter folgendem Link finden Sie die Gebührenordnung für Psychotherapeuten:

Gebührenordnung
Hier können Sie sich einen Informationsflyer der Deutschen Psychotherapeutenvereinigung DPtV herunterladen und sich zum Thema Kostenerstattung informieren:

Praxis für ärztliche Psychotherapie

Dr. med. Nicole Eisenmann
Löschwöhrdstr. 5d, 91301 Forchheim

E-Mail: nicole@eisenmann-psychotherapie.de

Praxis für psychologische Psychotherapie

Diplom-Psychologe Tobias Eisenmann
Löschwöhrdstr. 5d, 91301 Forchheim
Tel. 09191 / 9504242
E-Mail: tobias@eisenmann-psychotherapie.de