Ablauf und Kosten

Dr. med. Nicole Eisenmann
Erstgespräch und  Psychotherapeutische Sprechstunde(n)
Gegenseitiges Kennenlernen, Erhebung der aktuellen Belastung, Aufklärung über Methoden und den Ablauf der Psychotherapie (1 bis 3 Termine möglich)
Probatorik
Weitere, sich anschließende Termine, in denen die Problematik genauer erfasst und mithilfe von Fragebögen und Tests eingegrenzt wird. Bei Indikation wird die Therapie bei der Krankenkasse beantragt (2 bis 4 Termine möglich)
Psychotherapie
Nach Genehmigung der Therapie durch die Krankenkasse beginnt der eigentliche Therapieprozess. Bei einer Kurzzeittherapie umfasst die Therapie bis zu 24 Sitzungen, eine Langzeittherapie dauert bis zu 60 Sitzungen. Die Dauer der Therapie ist an unterschiedliche Aspekte geknüpft und kann nicht exakt vorhergesagt werden. Das bewilligte Therapiekontingent gibt jeweils den maximalen Rahmen vor und muss nicht ausgeschöpft werden. Die Therapie findet überwiegend in Einzelgesprächen statt, Bezugspersonen können bei Bedarf hinzugezogen werden. Eine Sitzung dauert insgesamt 50 Minuten, spezielle Interventionen können auch länger dauern (z.B. Expositionsübungen).
Rezidivprophylaxe
Psychotherapie gilt als nachhaltige Behandlung, weshalb eine Rückfallprophylaxe integraler Bestandteil des Therapieprozesses ist. Zur Sicherung des Behandlungserfolgs finden die Sitzungen anfangs höherfrequent (meist wöchentlich), später niederfrequent (z.B. alle 2 – 4 Wochen) statt. Auch nach der Behandlung sind Sitzungen zur Erhaltungstherapie möglich.

Fahrplan

(bis zu 3 Sprechstunden möglich)
Patientinnen und Patienten haben einen Anspruch auf eine psychotherapeutische Sprechstunde als zeitnahen niedrigschwelligen Zugang zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung. Die Sprechstunde dient der Abklärung, ob ein Verdacht auf eine krankheitswertige Störung vorliegt und weitere fachspezifische Hilfen im System der Gesetzlichen Krankenversicherung notwendig sind. Vor einer Behandlung haben Patientinnen und Patienten eine psychotherapeutische Sprechstunde in Anspruch zu nehmen.
(mind. 2, bis zu 4 Sitzungen möglich)
Probatorische Sitzungen sind Gespräche, die zur weiteren diagnostischen Klärung des Krankheitsbildes, zur weiteren Indikationsstellung und zur Feststellung der Eignung der Patientin oder des Patienten für ein bestimmtes Psychotherapieverfahren sowie für die Anwendungsformen (…) dienen. Dabei sind auch weitere differenzialdiagnostische Abgrenzungen des Krankheitsbildes und eine Einschätzung der Prognose vorzunehmen. In den probatorischen Sitzungen erfolgt auch eine Klärung der Motivation, der Kooperations- und Beziehungsfähigkeit der Patientin oder des Patienten. Darüber hinaus dienen sie einer Abschätzung der persönlichen Passung, d. h. einer tragfähigen Arbeitsbeziehung von Patientin oder Patient und Therapeutin oder Therapeut. Entscheidungen zu weiteren Behandlungen sollten nach entsprechender Information der Patientin oder des Patienten mit diesem gemeinsam getroffen werden. Probatorische Sitzungen dienen der Einleitung einer ambulanten Psychotherapie. Sie sind keine Richtlinientherapie und werden nicht auf die Therapiekontingente angerechnet. Vor einer Richtlinientherapie finden mindestens zwei und bis zu vier probatorische Sitzungen statt.
(bis zu 12 Sitzungen möglich)
Die Akutbehandlung ist eine zeitnahe psychotherapeutische Intervention im Anschluss an die Sprechstunde zur Vermeidung von Fixierungen und Chronifizierung psychischer Symptomatik. Sie hat zum Ziel, Patientinnen oder Patienten von akuter Symptomatik mit ambulanten psychotherapeutischen Mitteln zu entlasten. Die psychotherapeutische Akutbehandlung ist auf eine kurzfristige Verbesserung der Symptomatik der Patientin oder des Patienten ausgerichtet. Sie strebt dabei keine umfassende Bearbeitung der zugrundeliegenden ätiopathogenetischen Einflussfaktoren der psychischen Erkrankung an, sondern dient der Besserung akuter psychischer Krisen- und Ausnahmezustände. Die Patientinnen oder Patienten, für die die Akutbehandlung nicht ausreicht, sollen so stabilisiert werden, dass sie auf eine Behandlung vorbereitet sind oder dass ihnen andere ambulante (…), teilstationäre oder stationäre Maßnahmen empfohlen werden können.
(jeweils 12 Sitzungen)
Anwendung und Umsetzung psychotherapeutischer Interventionen.
(insgesamt 60 Sitzungen, bei Indikation Verlängerung auf 80 Sitzungen möglich)
Anwendung und Umsetzung psychotherapeutischer Interventionen.

kosten

Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, das heißt, die gesetzlichen Kassen übernehmen grundsätzlich die Kosten für eine Psychotherapie. Sie können direkt in die Psychotherapeutische Sprechstunde gehen. Dafür benötigen Sie keine Überweisung, sondern nur Ihre Krankenversicherungs- bzw. Gesundheitskarte.

Privatärztliche Leistungen

Innerhalb der Privaten Krankenversicherung sind die Leistungen uneinheitlich geregelt. Wenn Sie privat versichert sind, müssen Sie im Vorfeld prüfen, was in Ihrem Vertrag steht. Sämtliche Gebühren orientieren sich an der Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten (GOÄ / GOP) und werden mit Ihnen direkt abgerechnet. 

Pharmakotherapie / Medikamentöse Behandlung
  • Diagnostische Abklärung unter Einbezug körperlich-medizinischer und psychischer Faktoren. Indikationsstellung und bei Notwendigkeit Überweisung zu anderen medizinischen Disziplinen
  • Eingehende Beratung zur Frage einer medikamentösen Therapie
  • Einleitung und Begleitung einer Pharmakotherapie
  • Optimierung einer bereits bestehenden Pharmakotherapie

Praxis für psychologische Psychotherapie

Diplom-Psychologe Tobias Eisenmann
Löschwöhrdstr. 5d, 91301 Forchheim
Tel. 09191 / 9504242
E-Mail: tobias@eisenmann-psychotherapie.de