Innerhalb der Privaten Krankenversicherung sind die Leistungen uneinheitlich geregelt. Wenn Sie privat versichert sind, müssen Sie im Vorfeld prüfen, was in Ihrem Vertrag steht.
Sämtliche Gebühren orientieren sich an der Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten (GOÄ / GOP) und werden mit Ihnen direkt abgerechnet.
Als approbierter Psychologischer Psychotherapeut mit Fachkundenachweis in Verhaltenstherapie und einem Arztregistereintrag verfüge ich über die Abrechnungsgenehmigung für Private Krankenversicherungen und die Beihilfe. Auch für Angehörige der Bundeswehr und der Polizei ist eine Kostenübernahme möglich. Für Selbstzahler besteht die Möglichkeit, die Kosten für die Therapie selbst zu tragen.
Die Kosten für das Erstgespräch und die sich daran anschließenden Probesitzungen (als Probatorik bezeichnet) werden in der Regel von den meisten Privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe ohne gesonderten Antrag übernommen. Die weiteren Sitzungen müssen meist beantragt werden. Da sich die Bedingungen für eine Kostenübernahme je nach Versicherung und Tarif zum Teil erheblich unterscheiden, ist es unerlässlich, sich darüber im Vorfeld zu informieren.
Die Kosten für die einzelnen Sitzungen werden Ihnen von mir in Rechnung gestellt. Sie sind als Privatversicherte(r) direkter Rechnungsnehmer. Die Rechnung können Sie dann bei Ihrer Versicherung einreichen. Die Höhe der Kosten ist gesetzlich festgelegt und richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Gemäß der Gebührenordnung rechne ich derzeit nach dem 2,8-fachen Satz ab, entsprechend 122,49€ für eine 50minütige psychotherapeutische Sitzung. Eine Steigerung bis zum 3,5fachen Satz ist bei entsprechender Begründung (z.B. Komplexität der Symptomatik oder erhöhter Zeitaufwand) bzw. nach vorheriger Absprache möglich. Als Standard übernehmen Beihilfe und private Versicherungen meist nur den 2,3fachen Satz. Weitere Ziffern, z.B. für die testpsychologische Diagnostik, eine biographische Anamnese und den Bericht zur Einleitung einer Therapie werden Ihnen ebenfalls gem. GOP direkt in Rechnung gestellt. Dies wird ebenfalls von den meisten Kostenträgern erstattet.
In eigener Sache: im Gegensatz zu den sonstigen, inflationsbedingten Preissteigerungen stagniert die private Gebührenordnung bereits seit den 1990er Jahren. Eine Abrechnung nach dem Standardsatz ist damit weder wirtschaftlich, noch berufspolitisch geboten.
Unter folgendem Link finden Sie die Gebührenordnung für Psychotherapeuten:
Dr. med. Nicole Eisenmann
Löschwöhrdstr. 5d, 91301 Forchheim
Diplom-Psychologe Tobias Eisenmann
Löschwöhrdstr. 5d, 91301 Forchheim
Tel. 09191 / 9504242
E-Mail: tobias@eisenmann-psychotherapie.de